Die Veranstaltung wird unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Verordnungen durchgeführt.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, die Veranstaltung abzuändern oder aus wichtigen Gründen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen sowie einer Verschärfung der Corona-Verordnungen) abzusagen.
Die Durchführung des Summerauerlaufes erfolgt durch den Veranstalter UTV Summerau.
Startberechtigt ist jede/r rechtzeitig angemeldete LäuferIn
Mit der Anmeldung willigt der/die TeilnehmerIn in eine maschinelle Speicherung und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung ein. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich weiters damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und DVDs, zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken oder dergleichen ohne Vergütungsansprüche, ebenso wie die in der Anmeldung genannten Daten und die Laufergebnisse verbreitet, veröffentlicht oder genutzt werden.
Ein Verändern der Startnummer sowie eine Weitergabe an dritte Personen führt zur Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
Ein Begleiten der Läuferinnen und Läufer durch nicht am Laufbewerb teilnehmenden Personen ist verboten und führt zur Disqualifikation des Läufers/der Läuferin. Die TeilnehmerInnen haben den Weisungen der Ordnungskräfte und des Rennleiters Folge zu leisten.
Jede/r TeilnehmerIn hat dafür zu sorgen, dass er/sie andere TeilnehmerInnen nicht gefährdet. Der Veranstalter ist berechtigt, TeilnehmerInnen, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, die Veranstaltung abzuändern oder aus wichtigen Gründen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen) abzusagen. Im Falle der Absage der Veranstaltung aus Umständen, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen, wird den Teilnehmern die Anmeldegebühr nicht zurück erstattet. Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme des Teilnehmers oder der Teilnehmerin an der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
UT-OFF-ZEIT / ZIELSCHLUSS: 1:15 h nach dem Start
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme an der Laufveranstaltung „Summerauerlauf” erfolgt freiwillig, ausschließlich in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr. Jede/r TeilnehmerIn ist sich bewusst, dass die Teilnahme am Lauf mit Risiken und Verletzungsgefahren, insbesondere durch Stürzen, Stolpern, Ausrutschen oder einen Fehltritt verbunden ist. Jede/r TeilnehmerIn hat selbst für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Mit Übernahme der Startunterlagen erklärt jede/r TeilnehmerIn verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Vom Veranstalter wird keine Haftung für Sachschäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für Fehler in der Zeitnehmung. Der/die TeilnehmerIn stellt den Veranstalter ausdrücklich von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Laufveranstaltung gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund, gegen UTV Summerau, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, entstehen.
Weiters stellt der/die TeilnehmerIn den Veranstalter, Ausrichter und die Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten für von ihm/ihr verursachte Schäden im Rahmen seiner/ihrer Teilnahme an der Laufveranstaltung frei. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner/ihrer Anmeldung an. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen.
Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Mit seiner/ihrer Anmeldung bestätigt der/die TeilnehmerIn die Richtigkeit seiner/ihrer Daten und anerkennt die Teilnahmebedingungen. Insbesondere erklärt der/die TeilnehmerIn mit der Anmeldung, dass er/sie den Haftungsausschluss sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen hat und mit derem Inhalt ausdrücklich einverstanden ist. Die Anmeldung bekommt zudem erst Wirksamkeit wenn die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen ist.
Der Organisator lehnt jede Haftung ab.